5. Januar 2006

Das Verhältnis der Personen im Rentenalter zu den Personen im erwerbsfähigen Alter beträgt heute knapp 1:4. Da die geburtenstarken Jahrgänge während der kommenden 25 bis 30 Jahren in Pension gehen werden, beginnt sich die Altersstruktur drastisch zu verändern. Je nach Lebenserwartung ist mit einer Erhöhung des Verhältnisses auf bis zu 1:2 zu rechnen, also eine pensionierte Person auf zwei erwerbsfähige Personen. Der Finanzbedarf der AHV beträgt rund 30 Milliarden Franken pro Jahr und wird bis dann kontinuierlich ansteigen auf gegen 50 Milliarden pro Jahr. Für die zusätzlichen 20 Milliarden jährlich sind früher oder später Massnahmen nötig, damit die Renten gesichert bleiben und die AHV ihren sozialen Zweck erfüllen kann. Kurzfristige Sparmassnahmen oder einmalige Zuschüsse wie das Nationalbankgold lösen das Problem nicht.