22. Februar 2005

Ab Steuerperiode 2004 werden die Privatanteile für Geschäftswagen gemäss Weisung vom 21. Januar 2005 wie folgt neu geregelt.

Der Arbeitnehmer erhält ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt und kann dieses auch privat benutzen. Der Arbeitgeber übernimmt sämtliche Kosten, ausser Benzinkosten für Privatfahrten. Dann muss im Lohnausweis der entsprechende Hinweis gemacht werden und ausserdem ein Naturaleinkommen im Betrag von 1% pro Monat des Kaufpreises oder des Barkaufspreises bei Leasing deklariert werden, also pro Jahr 12% bei ganzjähriger Benutzung. Der Mindestbetrag beträgt Fr. 150.-- pro Monat, bzw. 1800.-- pro Jahr. Falls der Arbeitnehmer einen Beitrag leisten muss, reduziert sich der Gesamtbetrag entsprechend.

Bei selbständig Erwerbenden, die das Fahrzeug überwiegend geschäftlich nutzen, erfolgt die Berechnung in analoger Weise.
Vorbehalten bleibt die effektive Verbuchung der geschäftlichen Kosten über die gesamte Nutzungsdauer, welche jedoch umständlich ist wegen dem detaillierten Nachweis der Privatfahrten.

Damit wird die bisherige Praxis (Merkblatt zur Ermittlung der privaten Kosten und die Behandlung von Fahrzeugen der Luxusklasse) ab 2004 abgelöst. Als Übergangsbestimmung für das Jahr 2004 besteht noch die Möglichkeit die günstigere Methode zu wählen, danach gilt ausschliesslich die Berechnung nach der neuen Weisung.

Kommentar:
Diese neue Methode stellt eine Vereinfachung dar, die Privatanteile zu bestimmen. Für viele Besitzer bedeutet dies jedoch eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Methode, denn wer wenig fährt und geringe Betriebskosten hat, musste bisher nur einen geringen Privataufwand versteuern, während bei der neuen Berechnung jetzt 12% vom Kaufpreis zu versteuern sind. Immerhin besteht noch die Möglichkeit des effektiven Nachweises.
Diese Regelung folgt den Bestimmungen des neuen Lohnausweises, welcher landesweit eingeführt werden soll.