29. April 2005

Eine erfreuliche Nachricht gibt es vom Bundesrat zur direkten Bundessteuer. Ab 2006 müssen die Tarife der Bundessteuer für natürliche Personen zum Ausgleich der kalten Progression gesenkt werden. Seit der letzten Anpassung im Jahr 1995 ist die Teuerung um 7,6 Prozent gestiegen, weshalb die Tarife im nächsten Jahr entsprechend gesenkt werden müssen. Die Abzüge vom Einkommen in Frankenbeträgen werden ebenfalls angepasst, d.h. sie werden erhöht.

Durch diesen Ausgleich entstehen dem Bund Mindereinnahmen von Fr. 770 Millionen. Bei 3,3 Millionen steuerpflichtigen natürlichen Personen macht dies im Durchschnitt etwa Fr. 230.-- weniger Steuern aus.


Hier sind einige Berechnungsbeispiele:

Steuerbares Einkommen Alleinstehend   Bundessteuer 2005  Bundessteuer 2006  Steuerreduktion 
50'000  552.85  496.05  56.80 
75'000  1'668.90  1'440.15  228.75 
100'000   3'514.70  3'140.75  373.95 


Steuerbares Einkommen Verheiratet  Bundessteuer 2005  Bundessteuer 2006  Steuerreduktion 
50'000  304.00  254.00  50.00 
75'000  1'129  996.00  133.00 
100'000   2'425.00  2'171.00  254.00 


Was bedeutet kalte Progression?
Sie entsteht durch den Umstand, dass die Steuertarife vom Einkommen progressiv gestaltet sind. Beispiel: Max hat im Jahr 1995 Fr. 100'000 versteuert. Im Jahr 2005 betrug sein Einkommen Fr. 107'000, also 7 % mehr, genausoviel wie die Teuerung zugenommen hat. Er kann sich davon gleichviel kaufen, wie vor 10 Jahren, weil die Teuerung ja auch um 7% Prozent gestiegen ist. Soweit so gut. Weil er jetzt aber durch sein betragsmässig gestiegenes Einkommen in eine höhere Einkommensstufe geraten ist, muss er die zusätzlichen Fr. 7'000 wegen dem progressiven Steuertarif zu einem viel höheren Prozentsatz versteuern als seine ursprünglichen Fr. 100'000. Insgesamt bezahlt er also prozentual mehr Steuern, obwohl sein Realeinkommen gleich geblieben ist. Wegen diesem Effekt müssen die Tarife alle paar Jahre angepasst werden.