11. Mai 2005

Der Bundesrat verzichtet auf die Einführung einer jährlichen Abrechnung der Mehrwertsteuer. Aufgrund der Beratungen im letzten Jahr hatte sich ergeben, dass sich eine solche Abrechnung nicht aufdrängt. Viele Kleinbetriebe sind da anderer Meinung. Meistens wird die Buchhaltung nicht laufend nachgeführt, sondern es erfolgt einfach einmal pro Jahr ein Abschluss. Wegen der Mehrwertsteuer müssen nun extra die Belege verbucht werden und quasi ein Quartalsabschluss erstellt werden. Meistens kommt noch der Zeitdruck dazu, denn man will ja nicht den Zahlungstermin verpassen und 5% Verzugszinsen bezahlen.

Schade dass diese Vereinfachung nicht eingeführt wird, denn für die Administration der Kleinbetriebe wäre dies eine echte Erleichterung gewesen.