21. November 2005

Die "Heiratsstrafe" ist ein neuer Begriff, der in letzter Zeit in den Medien die Runde gemacht hat. Dabei geht es um die steuerliche Ungleichbehandlung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Die Ehe ist mit rund 80 Prozent die vorherrschende Form der Familie, davon sind wiederum rund zwei Drittel Zweiverdiener-Ehepaare.

Der Bundesrat schlägt vor, die höhere Bundessteuerbelastung bei den Ehepaaren durch eine Erhöhung des Zweiverdienerabzuges auf bis zu Fr. 55'000.-- zu mildern. Der heutige Abzug beträgt pauschal Fr. 7'000.-- vom niedrigeren Einkommen. Daraus resultieren für die Bundessteuer Mindereinnahmen von rund 750 Millionen Franken, die durch Kosteneinsparungen und einer Erhöhung des Tarifs für Alleinstehende gedeckt werden sollen.

Bei den Kantonssteuern herrschen verschiedene Regelungen vor. Beispielsweise im Kanton Aargau wird das Einkommen eines Ehepaares durch zwei geteilt, sodass die gleiche Steuerbelastung resultiert, wie bei einem Konkubinatspaar mit gleichen Löhnen und dem gleichen Gesamteinkommen wie das Ehepaar. Im Kanton Zürich gibt es wie bei der Bundessteuer den Doppeltarif und den Abzug für Zweiverdiener. Dazu ein Vergleich der einfachen Staatssteuern der Kantone AG und ZH mit der Bundessteuer:

  Kanton Aargau Einfache Staatssteuer   Kanton Zürich Einfache Staatsteuer inkl. Zweiverdienerabzug   Bundessteuer inkl. Zweiverdienerabzug  
       
Ehepaar Einkommen 100'000.--  Fr. 5'330.--   Fr. 4'910.--  Fr. 2'005.-- 
       
Konkubinat Einkommen 2x 50'000=100'000.--  2x 2'665= Fr. 5'330.--  2x 2'296= Fr. 4'592.--  2x 552= Fr. 1'106.-- 
       
Mehrbelastung Ehepaar   0%   7%   81%  


Daraus ist die krasse Mehrbelastung bei der Bundessteuer ersichtlich. Diese soll jetzt mit dieser Sofortmassnahme gelindert werden. In einem zweiten Schritt soll das System grundsätzlich überarbeitet werden. Das heisst es gibt ein Splittingmodell wie im Beispiel Kanton Aargau oder sogar die Einführung der Individualbesteuerung. Dabei hätte das Splittingmodell Steuerausfälle von 2 Milliarden zur Folge und die Individualbesteuerung wäre mit einem unverhältnismässig hohen Mehraufwand für die Administration verbunden.

Die Vorlage ist noch bis Ende 2005 in der Vernehmlassung, sodass sich in den kommenden Monaten zeigen wird, ob die Sofortmassnahmen umsetzbar sind oder weitere Beratungen folgen.