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Auch diverse Abzüge werden infolge der Teuerung erhöht. Dadurch ergibt sich nochmals eine zusätzliche Reduktion des steuerbaren Einkommens, die in den Beispielen oben noch nicht berücksichtigt ist.
- Der Kinderabzug erhöht sich von Fr. 5'400.-- auf Fr 6'800.-- (gemäss Volksabstimmung). - Der Abzug für Erwerbstätigkeit beider Ehegatten steigt von Fr. 5'200.-- auf 5'400.--. - Der Abzug für Versicherungsprämien steigt um Fr. 100.-- pro Person.
Da die Steuerfüsse für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern je nach Einnahmen- und Ausgabensituation stark schwanken können, ist diese Tarifsenkung zu relativieren. Wenn Steuereinnahmen jetzt sinken und die Ausgaben gleichbleiben, müssen die Steuerfüsse früher oder später wieder erhöht werden. Eine dauerhafte Tarifsenkung ist nur möglich durch eine Verminderung der Ausgaben der öffentlichen Hand oder durch eine Steigerung der Steuereinnahmen infolge Wirtschaftswachstums und einer Zunahme der Steuerzahler.
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