7. Juni 2006

Im Kanton Zürich werden ab diesem Jahr die Tarife für die Einkommens- und Vermögenssteuern zum Ausgleich der Teuerung gesenkt. Das bedeutet eine tiefere Besteuerung der Einkommen ab 2006. Wie bei der Bundessteuer müssen auch die progressiven Tarife der Kantons- und Gemeindesteuern für natürliche Personen nach einer gewissen Zeit angepasst werden. Das bedeutet für die Steuerzahler, das nach Bezahlung der Steuern mehr freies Einkommen verfügbar ist. Ein positiver Impuls für die Wirtschaft.

In den Tabellen unten sind einige Berechnungen aufgeführt mit den voraussichtlichen Steuerreduktionen für 2006. Je nach Wohnsitz können diese wegen den unterschiedlichen Gemeindesteuer- und Kirchensteuerfüssen variieren. Als Beispiel wurde der Wohnsitz Stadt Zürich und als Konfession reformiert gewählt.

Steuerbares Einkommen Tarif Alleinstehend   Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer 2005   Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer 2006  Steuerreduktion 
       
50'000  5'350  5'123  Fr. 227.-- 
       
75'000  10'248  9'900  Fr. 348.-- 
       
100'000   15'642  15'187  Fr. 455.-- 


Steuerbares Einkommen Tarif Verheiratet   Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer 2005   Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer 2006  Steuerreduktion 
       
50'000  3'901  3'630  Fr. 271.-- 
       
75'000  7'887  7'537  Fr. 350.-- 
       
100'000   12'406  11'949  Fr. 457.-- 


Auch diverse Abzüge werden infolge der Teuerung erhöht. Dadurch ergibt sich nochmals eine zusätzliche Reduktion des steuerbaren Einkommens, die in den Beispielen oben noch nicht berücksichtigt ist.

- Der Kinderabzug erhöht sich von Fr. 5'400.-- auf Fr 6'800.-- (gemäss Volksabstimmung).
- Der Abzug für Erwerbstätigkeit beider Ehegatten steigt von Fr. 5'200.-- auf 5'400.--.
- Der Abzug für Versicherungsprämien steigt um Fr. 100.-- pro Person.


Da die Steuerfüsse für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern je nach Einnahmen- und Ausgabensituation stark schwanken können, ist diese Tarifsenkung zu relativieren. Wenn Steuereinnahmen jetzt sinken und die Ausgaben gleichbleiben, müssen die Steuerfüsse früher oder später wieder erhöht werden. Eine dauerhafte Tarifsenkung ist nur möglich durch eine Verminderung der Ausgaben der öffentlichen Hand oder durch eine Steigerung der Steuereinnahmen infolge Wirtschaftswachstums und einer Zunahme der Steuerzahler.