19. Juni 2006

Die Mehrwertsteuerreform mit der geplanten Flat-Rate nimmt langsam Gestalt an. Die eidgenössische Steuerverwaltung wird bis im Winter 2006 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten mit dem Ziel der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes.

Die Hauptziele sind die radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer, die Abschaffung der vielen Formvorschriften und die Verbesserung des Rechtsschutzes der Steuerpflichtigen. Die heute gültigen drei Sätze werden durch einen Einheitssatz von rund 6% ersetzt. Neu sollen bisher nicht besteuerte Leistungen im Bereich Gesundheit und Sozialwesen, Bildung und Erziehung, Kultur und Sport, und andere mehrwertsteuerpflichtig werden. Die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sollten weiterhin von der MWST ausgenommen bleiben. Falls die Umsätze im Immobilienbereich (Mietzinsen und Verkäufe) auch besteuert werden, ergäbe sich eine weitere Reduktion des Einheitssatzes auf 5,5%. Davon wird voraussichtlich ebenfalls abgesehen, da dies problematisch ist und auf heftigen Widerstand stossen würde.

Daneben stehen eine Vielzahl von Änderungen und Verbesserungen zur Diskussion, wie zum Beispiel eine Regelung für Kleinunternehmer, administrative Erleichterungen bei der Steuerdeklaration, Abbau des Formalismus und viele mehr. Bis in einem Jahr wird sich zeigen, was für eine neue Mehrwersteuer auf uns zukommt.