27. November 2006

Was bereits in vielen Kantonen eingeführt wurde oder geplant ist, soll demnächst auch auf Bundessteuerebene verwirklicht werden. Es geht um die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung mit dem Ziel der rechtsformneutralen Besteuerung für Unternehmensgewinne. Die Vorlage ist Bestandteil eines Reformpakets, der Unternehmenssteuerreform II, über das zurzeit in Bern verhandelt wird.
Während Inhaber von Personengesellschaften ihren Gewinn nur einmal versteuern müssen, wird bei juristischen Personen der Gewinn einmal in der Gesellschaft versteuert und dann nochmals durch die Einkommenssteuer bei der Auszahlung der Dividende an den Anteilsinhaber. Dies führt insgesamt zu einer steuerlichen Mehrbelastung gegenüber den Inhabern von Personengesellschaften. Um dies zu vermeiden, soll die Dividende beim Empfänger zu einem reduzierten Satz versteuert werden, dem sogenannten Halbsatzverfahren. Zu beachten ist dabei, dass für den reduzierten Satz eine gewisse Mindestbeteiligung (etwa 10%) des Empfängers der Dividende vorausgesetzt wird.

Das folgende Diagramm veranschaulicht das Problem:



Personengesellschaften (links)
Ein selbständiger Unternehmer in Zürich, verheiratet, bezieht einen Unternehmerlohn von Fr. 100'000 und hat dazu noch einen Gewinn von Fr. 100'000, also zusammen Fr. 200'000. Davon werden die AHV (gelb) und die Steuern für Bund, Kanton und Gemeinde abgezogen (hellblau). Danach verbleiben ihm noch netto Fr. 141'000 (dunkelblau).

Juristische Person (Mitte)
Der gleiche Unternehmerlohn wird diesmal durch die AG oder GmbH ausbezahlt. Der Lohn beträgt wiederum Fr. 100'000 und der Gewinn Fr. 100'000. Diesmal wird die AHV nur vom Lohn Fr. 100'000 berechnet (gelb). Nun folgt die Doppelbesteuerung des Gewinns. Dieser wird zunächst in der Firma besteuert (rot). Dann wird er in Form einer Dividende ausbezahlt und beim Inhaber zusammen mit dem Lohn versteuert (hellblau). Am Schluss verbleiben noch netto Fr. 134'000, also werden hier Fr. 7'000 mehr Abgaben bezahlt als bei der Personenunternehmung.

Halbsatzverfahren (rechts)
Angenommen der Kanton Zürich würde die Dividenden nur noch zum halben Steuersatz besteuern. Der Inhaber der Firma versteuert wiederum seinen Lohn und die Dividende. Dann beträgt die Einkommenssteuer Fr. 8'000 weniger und es verbleiben ihm netto Fr. 142'000, also praktisch gleichviel wie bei der Personenunternehmung. Der Doppelbesteuerungseffekt ist damit aufgehoben.

Mit diesem Halbsatzverfahren lässt sich also die wirtschaftliche Doppelbesteuerung wesentlich verringern. Für KMU's sind die geplanten Massnahmen ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem ist dieses System nicht ideal, denn je nach Höhe der Dividende im Vergleich zum Lohn treten immer noch Schwankungen auf. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Kleinaktionäre nicht vom reduzierten Satz profitieren können.
Eine radikale Lösung für die gleiche Besteuerung wäre, dass die Gewinne der Kapitalgesellschaften überhaupt nicht mehr besteuert würden, dafür die Dividenden beim Empfänger voll besteuert würden und gleichzeitig bei den Personengesellschaften nur noch der Unternehmerlohn AHV-plichtig wäre. Das ist jedoch kaum durchführbar, weil dann Gemeinden bzw. Kantone mit einem hohen Anteil an Kapitalgesellschaften Steuereinnahmen verlieren und die AHV massive Einbussen erleidet. Dazu wäre zuerst eine grundsätzliche Reform des Systems der Kantons- und Gemeindesteuern nötig.

Im Kasten unten ist der Stand der Entwicklung von einigen Kantonen aufgeführt. Massgebend ist der Wohnsitz des Empfängers der Dividende im jeweiligen Kanton. Die ausschüttende Gesellschaft muss sich in der Schweiz befinden.


Halbsatzverfahren, Aktueller Stand im November 2006

Bundessteuer
Im Dezember 2006 werden die Beratungen fortgesetzt und mit einer Einführung der neuen Bestimmungen ist nicht vor 2008 zu rechnen.

Kantone
Luzern: Seit 2005 reduzierter Satz von 50%, Mindestbeteiligung 5%.
Schaffhausen: Seit 2004 reduzierter Satz von 50%, Mindestbeteiligung 20%.

Aargau: Reduzierter Satz von 40% wird 2007 eingeführt. Mindestbeteiligung 10%.
Schwyz: Reduzierter Satz von 25% wird 2007 eingeführt. Mindestbeteiligung 5%.
St. Gallen: Reduzierter Satz von 50% wird 2007 eingeführt. Mindestbeteiligung 10%.
Zug: Reduzierter Satz von 70% wird 2007 eingeführt. Mindestbeteiligung 5%.
Thurgau: Reduzierter Satz von 50% wird 2007 eingeführt. Mindestbeteiligung 5%.

Bern: Beratungen auf Regierungsebene. Voraussichtlich 2008.
Zürich: Beratungen auf Regierungsebene. Datum noch offen.
Basel: Beratungen auf Regierungsebene. Datum noch offen.