5. März 2007

Im Oktober 2006 hat das Parlament für die Bundessteuern Sofortmassnahmen beschlossen, um die Heiratsstrafe zu mildern. Der erhöhte Zweiverdienerabzug wird nächstes Jahr eingeführt (Siehe Beitrag vom 14. März 2006 ).

Der nächste Schritt, über den zur Zeit beraten wird, ist die generelle Einzelbesteuerung, d.h. die Einkommen der Ehepaare werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die entsprechenden Einkünfte erzielt und getrennt besteuert. Dadurch erfolgt die Besteuerung gleich wie bei den alleinstehenden Personen.

Es stehen dabei noch diverse Varianten zur Diskussion:
Vollsplitting: Die Einkommen werden wie bisher zusammengerechnet, jedoch nur zum halben Satz besteuert, also jeder übernimmt die Hälfte.
Wahlrecht: Das Ehepaar soll auswählen können, ob die Einkommen individuell besteuert werden oder zusammengerechnet und gesplittet werden.
Neuer Doppeltarif: Das System bleibt wie bisher, jedoch mit neuen Tarifen und erhöhten Zweiverdienerabzügen.

Die geschätzten Mindereinnahmen belaufen sich auf 900 Mio. Franken.

Die Vorlage befindet sich noch in der Vernehmlassung, die bis Ende Juni 2007 dauert. Danach wird im Parlament über diesen Grundsatzentscheid beraten werden.