20. November 2007

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Erwerbstätige auch nach Erreichen des Rentenalters steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen können. Solange sie erwerbstätig bleiben, können Personen bis zu 5 Jahre über das Rentenalter hinaus Beiträge einzahlen. Auch der Bezug der Altersleistung kann bis zu 5 Jahre über das Rentenalter hinausgeschoben werden, gleich wie bei der obligatorischen Vorsorge der 2. Säule. Als früheste Bezugsmöglichkeit gilt nach wie vor die Frist von 5 Jahren vor dem Rentenalter.
Diese Massnahme wird ab 2008 in Kraft gesetzt im Rahmen der Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Personen.