10. Dezember 2009

Wie auch in anderen Kantonen soll im Kanton Zürich die Möglichkeit geschaffen werden, die Steuererklärung elektronisch über das Internet einzureichen. Dadurch sollen Arbeitsabläufe im Steueramt vereinfacht und Kosten für den Steuerzahler gespart werden.
Was ändert sich dadurch bei der Einreichung? Die Steuererklärung wird z.B. durch den Treuhänder elektronisch dem Steueramt übermittelt. Dann erhält die steuerpflichtige Person eine schriftliche Bestätigung vom Steueramt, welche zu unterzeichnen und zusammen mit den Beilagen (Lohnausweis, Bescheinigungen, usw.) zurückzuschicken ist. Weiter sollen zusätzliche Dienste des Steueramtes über ein zentrales Internetportal angeboten werden, um möglichst viele Transaktionen effizient elektronisch abzuwickeln. Das Projekt soll bis 2015 schrittweise realisiert werden.