25. November 2005

Das System der AHV-Nummer hat sich seit fast 60 Jahren bewährt. Die heutige 11-stellige Nummer stösst jedoch an ihre Grenzen und soll ab 2008 durch eine komplett neue 13-stellige Zahl ersetzt werden. Auch aus Sicht des Datenschutzes genügt die heutige Nummer nicht mehr den Anforderungen. Jeder kann anhand der AHV-Nummer einer Person eindeutig deren Geburtsdatum, die Anfangsbuchstabengruppe des Geschlechtsnamens und weitere Angaben herauslesen. Da es keine gesetzliche Einschränkung für die AHV-Nummer gibt, hat sie sich unkontrollierbar auf private und geschäftliche Bereiche verbreitet.
Das soll nun mit der neuen anonymen Nummer nicht mehr möglich sein. Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft auch gesetzliche Vorschriften vor, in welchem Kreis die neue Nummer verwendet werden darf, wie Sozialversicherungen, Personenregister und Steuerämter. Die neue AHV-Nummer soll schon bei der Geburt vergeben werden und dann ein Leben lang dieselbe bleiben, unabhängig von Namensänderungen.
Damit werden auch die altvertrauten AHV-Ausweise schon bald der Vergangenheit angehören und durch neue ersetzt werden. Die Kosten für die Umstellung für die AHV wird mit ca. 3 Mio. Franken beziffert, vergleichsweise wenig im Verhältnis zu den Kosten die der Arbeitgeber zu tragen hat für die Änderungen von Lohnprogrammen und Administration.

Was steht in der AHV-Nummer?
Die Broschüre der AHV gibt Auskunft: Die ersten drei Ziffern stehen für die ersten Buchstaben des Namens. Je nach Häufigkeit steht sie auch für den ganzen Namen, z.B. 641=Meier. Die nächsten zwei Ziffern stehen für das Geburtsjahr. Dann folgen drei Ziffern, mit denen sich das Geschlecht und der Geburtstag anhand einer Tabelle einfach ablesen lässt. Schliesslich geben die letzten drei Ziffern noch Auskunft, ob es sich bei der Person um einen Schweizer oder Ausländer handelt.