20. Januar 2006

Nachdem die Vorlage zur 11. AHV-Revision in der Volkabstimmung vom Mai 2004 abgelehnt wurde, hat der Bundesrat im letzten Dezember in einer Neuauflage seine Botschaft zur parlamentarischen Beratung verabschiedet. Zur Sicherung der AHV bis ins Jahr 2010 werden folgende Massnahmen vorgeschlagen:

Einheitliches Rentenalter 65 für Frauen und Männer

AHV-Renten werden falls nötig nicht mehr alle 2 Jahre angepasst, sondern nur noch, wenn die Teuerung 4% gestiegen ist; die Anpassung kann auch ganz ausbleiben, wenn der Sicherheitsfonds (Beitragsreserve) unter einen bestimmten Wert sinkt.

Aufhebung des Freibetrages für erwerbstätige Rentner



Dabei sollen die Mehrerträge aus dem einheitlichen Rentenalter für neue Ergänzungsleistungen bei Frühpensionierungen dienen. Diese kommen Personen aus dem unteren Mittelstand zugute, die heute die Voraussetzungen für solche Ergänzungsleistungen gerade nicht mehr erfüllen und sich den Vorruhestand wegen der Leistungskürzungen bei der 1. und 2. Säule nicht ermöglichen können. Durch die geplanten Massnahmen sollen der AHV netto rund 340 Millionen Franken jährlich zufliessen.
Wesentliche Teile sind aus der letzten abgelehnten Vorlage übernommen worden. Was nicht zur Debatte steht, ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Mit dieser Vorlage werden die schwerwiegenden Probleme der kommenden Jahrzehnte nicht gelöst, sondern es geht nur darum, das finanzielle Gleichgewicht für die nächsten paar Jahre zu halten. Eine umfassende Revision der AHV zur langfristigen Sicherung wird voraussichtlich ab 2008 erfolgen.