7. Februar 2006

Vor einem Monat wurde das neue GmbH-Recht verabschiedet. Es enthält zahlreiche Neuerungen für diese Gesellschaftsform und tritt voraussichtlich 2007 in Kraft. In der folgenden Tabelle sind einige bedeutende Änderungen aufgeführt.

  Geltendes Recht   Neues Recht  
     
Anzahl Gesellschafter   Zwei oder mehrere Personen oder Handelsgesellschften  Eine oder mehrere Personen oder Gesellschaften  
     
Anzahl Gründer   Mindestens zwei  Mindestens eine Person  
     
Höhe des Stammkapitals   20'000 bis 2 Mio. Franken  Mindestens 20'000 Franken  
     
Einzahlung der Stammanteile   Mindestens 50 Prozent müssen einbezahlt sein  Stammanteile müssen voll einbezahlt sein. Die Frist zur Nachzahlung für noch nicht voll einbezahlte Anteile beträgt zwei Jahre.  
     
Stammeinlagen der Gesellschafter   Jeder Gesellschafter hat einen Stammanteil mit mindestens 1000 Franken  Jeder Gesellschafter hat mindestens einen Stammanteil mit mindestens 100 Franken. 
     
Haftung   Bis höchstens zum eingetragenen Stammkapital abzüglich einbezahltes Kapital (beschränkte Haftung)   Es haftet nur das Gesellschaftskapital. Die Gesellschafter haften nur, falls die Statuten eine Nachschusspflicht vorsehen.  
     
Revisionsstelle und Rechnungslegung   Revisionsstelle freiwillig  Es gelten die gleichen Vorschriften wie für die Aktiengesellschaften. Bei nicht mehr als 10 Vollzeitstellen kann auf die Revisionsstelle verzichtet werden. 
     
Übertragung der Stammanteile  Öffentliche Beurkundung und Zustimmung der Gesellschafterversammlung  Schriftlicher Abtretungsvertrag und Zustimmung der Gesellschafterversammlung  


Die GmbH ist eine für kleine und mittlere Unternehmen beliebte Rechtsform, waren doch letztes Jahr schon über 80'000 Firmen eingetragen. Deshalb und wegen der veränderten Wirtschaftsverhältnisse wurde nun eine Reform der rechtlichen Bestimmungen durchgeführt.