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Geltendes Recht
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Neues Recht
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Anzahl Gesellschafter
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Zwei oder mehrere Personen oder Handelsgesellschften
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Eine oder mehrere Personen oder Gesellschaften
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Anzahl Gründer
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Mindestens zwei
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Mindestens eine Person
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Höhe des Stammkapitals
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20'000 bis 2 Mio. Franken
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Mindestens 20'000 Franken
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Einzahlung der Stammanteile
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Mindestens 50 Prozent müssen einbezahlt sein
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Stammanteile müssen voll einbezahlt sein. Die Frist zur Nachzahlung für noch nicht voll einbezahlte Anteile beträgt zwei Jahre.
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Stammeinlagen der Gesellschafter
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Jeder Gesellschafter hat einen Stammanteil mit mindestens 1000 Franken
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Jeder Gesellschafter hat mindestens einen Stammanteil mit mindestens 100 Franken.
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Haftung
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Bis höchstens zum eingetragenen Stammkapital abzüglich einbezahltes Kapital (beschränkte Haftung)
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Es haftet nur das Gesellschaftskapital. Die Gesellschafter haften nur, falls die Statuten eine Nachschusspflicht vorsehen.
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Revisionsstelle und Rechnungslegung
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Revisionsstelle freiwillig
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Es gelten die gleichen Vorschriften wie für die Aktiengesellschaften. Bei nicht mehr als 10 Vollzeitstellen kann auf die Revisionsstelle verzichtet werden.
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Übertragung der Stammanteile
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Öffentliche Beurkundung und Zustimmung der Gesellschafterversammlung
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Schriftlicher Abtretungsvertrag und Zustimmung der Gesellschafterversammlung
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