16. Juni 2006

Am 24. März 2006 hat die Bundesversammlung das neue Familienzulagengesetz verabschiedet. Es legt für sämtliche Kantone die Mindestbeträge für die Kinderzulagen bzw. Ausbildungszulagen fest. Die Kinderzulage beträgt Fr. 200.-- pro Monat bis zur Vollendung des 16. Altersjahres. Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 250.-- pro Monat für Kinder ab 16 Jahren bis zur Vollendung der Ausbildung, jedoch längstens bis sie 25 Jahre alt sind. Die Kantone können höhere Zulagen vorsehen wie auch Geburtszulagen. Die Zulagen werden wie die AHV-Renten der Teuerung angepasst. Es gilt der Grundsatz "Ein Kind eine volle Zulage", also keine Kürzung der Zulage bei Teilzeitarbeit. Auch Nichterwerbstätige mit geringem steuerbaren Einkommen erhalten dieselben Kinderzulagen. Die Auszahlung erfolgt weiterhin durch den Arbeitgeber und wird finanziert durch Beitragsprozente des AHV-pflichtigen Einkommens.

In vielen Kantonen müssen die Arbeitgeber also tiefer in die Tasche greifen. In den Kantonen Zürich, Aargau, Bern, Glarus und Basel Stadt liegen die Kinderzulagen aktuell im Bereich von Fr. 160.-- bis Fr. 170.-- und die Ausbildungszulagen zwischen Fr. 190.-- und Fr. 195.--. Die Mehrbelastung durch die neuen Ansätze beträgt mehrere hundert Millionen Franken jährlich und muss von den Arbeitgebern getragen werden.

Das vorliegende Familienzulagengesetz ist entstanden als Kompromisslösung zu einer früheren Volksinitiative, die noch wesentlich höhere Zulagen gefordet hatte und vor dem Stimmvolk wohl aussichtslos gewesen wäre. Die Arbeitgeberverbände sammeln zurzeit Unterschriften, um das Referendum gegen das neue Gesetz zu ergreifen. Wenn bis Mitte Juli die nötigen Unterschriften vorliegen, wird über das Familienzulagengesetz an der Urne entschieden.


Nachtrag vom 20. Juli 2006

Gegen das neue Familienzulagengesetz wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 26. November 2006 wird durch eine Volksabstimmung über die Einführung entschieden werden.


Nachtrag vom 27. November 2006

An der Volksabstimmung vom 26. November 2006 wurde das neue Familienzulagengesetz mit einer klaren Mehrheit angenommen. Jetzt bleibt nur noch die Frage, wann dieses neue Gesetz in Kraft treten wird. Als spätester Termin wird der 1. Januar 2009 genannt, es könnte aber je nach Verlauf der Umsetzung bei Bund und Kantonen auch schon im Jahr 2008 sein.