13. November 2006

AHV-Renten
Die AHV/IV-Renten werden auf den 1. Januar 2007 an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung wird alle zwei Jahre durchgeführt und beträgt diesmal 2.8%. Die Beitragslimiten für das BVG-Obligatorium und die Säule 3a sind an die AHV-Renten gekoppelt und werden ebenfalls angepasst. Es ergeben sich folgende neue Beträge:

  Bisher  Neu ab 1. Januar 2007 
     
AHV      
     
Minimale Altersrente
pro Monat  
1'075  1'105.--  
     
Maximalrente
pro Monat  
2'150.--  2'210.--  
     
AHV/IV/EO-Mindestbeitrag
pro Jahr  
425.--  445.-- 
     
BVG-Obligatorium      
     
Grenzbetrag (nicht BVG-pflichtig)
Koordinationsabzug
Maximaler Jahreslohn
Maximal versicherter Lohn
Minimal versicherer Lohn
 
19'350.--
22'575.--
77'400.--
54'825.--
3'225.-- 
19'890.--
23'205.--
79'560.--
56'355.--
3'315.--
 
     
Steuerabzüge Säule 3a      
     
Mit Vorsorge 2. Säule
maximal pro Jahr  
6'192.--  6'365.-- 
     
Ohne Vorsorge 2. Säule
20% des Erwerbseinkommens,
maximal pro Jahr  
30'960.--  31'824.-- 
     


AHV-Beitragssätze
Die Beitragssätze bleiben im Jahr 2007 unverändert. Für Selbständigerwerbende wird die Beitragsskala angepasst, sodass der Maximalsatz von 9.5% bei einem Einkommen von Fr. 53'100.-- erreicht wird, statt wie bisher bei Fr. 51'600.--.

Mindestzinssatz BVG
Im September 2006 hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 2.5% zu belassen. Die Pensionskassen müssen die Altersguthaben aus dem BVG-Obligatorium zu diesem Mindestzinssatz verzinsen. Dieser Satz entspricht knapp dem Ertrag von langfristigen Bundesobligationen.

Neue AHV-Nummer
Die neue 13-stellige Versichertennummer wird voraussichtlich ab 1. Juli 2008 eingeführt. Zurzeit besteht kein Handlungsbedarf.