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AHV-Beitragssätze Die Beitragssätze bleiben im Jahr 2007 unverändert. Für Selbständigerwerbende wird die Beitragsskala angepasst, sodass der Maximalsatz von 9.5% bei einem Einkommen von Fr. 53'100.-- erreicht wird, statt wie bisher bei Fr. 51'600.--.
Mindestzinssatz BVG Im September 2006 hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 2.5% zu belassen. Die Pensionskassen müssen die Altersguthaben aus dem BVG-Obligatorium zu diesem Mindestzinssatz verzinsen. Dieser Satz entspricht knapp dem Ertrag von langfristigen Bundesobligationen.
Neue AHV-Nummer Die neue 13-stellige Versichertennummer wird voraussichtlich ab 1. Juli 2008 eingeführt. Zurzeit besteht kein Handlungsbedarf.
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