20. November 2006

Der neue Lohnausweis (NLA) wird im nächsten Jahr allgemein eingeführt. Laut einer aktuellen Umfrage der Scheizerischen Steuerkonferenz bei den kantonalen Steuerämtern gibt es nur noch wenige Ausnahmen. Dort wo der NLA allgemein eingeführt wird, besteht die Verpflichtung, diesen für die Löhne ab 2007 zu verwenden. In vier Kantonen bestehen besondere Regelungen.

- Luzern: Der NLA wird nicht allgemein eingeführt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass für die direkte Bundessteuer kein Obligatorium beschlossen wird (sonst müssten für die Bundessteuer und die Kantonssteuer zwei verschiedene Formulare ausgefüllt werden). Der NLA kann freiwillig verwendet werden.

- Aargau: Der NLA wird 2007 eingeführt, für die Löhne 2007 kann noch der alte Lohnausweis verwendet werden.

- Solothurn: Der NLA wird erst 2008 allgemein eingeführt für die Löhne 2008.

- Zürich: Auf der Website des kantonalen Steueramtes Zürich wurden folgende Bestimmungen veröffentlicht: Grundsätzlich wird der NLA ab 2007 eingeführt und für die Löhne 2007 wird das neue Formular zugestellt. Für die Löhne 2007 kann noch der alte Lohnausweis verwendet werden, wobei die Bestimmungen der neuen Wegleitung zum Privatanteil des Geschäftsautos (Randziffer 21-24) und zu den nicht zu deklarierenden Leistungen (Randziffer 72) beachtet werden müssen.

Formulare und Wegleitungen zum NLA finden Sie hier:
http://www.steuerkonferenz.ch/d/lohnausweis.htm

Der Satz von 0,8% pro Monat für den Privatanteil am Geschäftswagen gilt bereits ab Steuerperiode 2006 in den Kantonen AR, BE, LU, NW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZH (TG und ZG nur bei Verwendung des NLA). Die übrigen Kantone wenden ihn ab Steuerperiode 2007 an.