16. Juli 2007

Die neuen Bestimmungen für die GmbH und die Neuordnung der Revisionspflicht, die Ende 2005 vom Parlament beschlossen wurden, treten voraussichtlich im Jahr 2008 in Kraft. Wegen den zahlreichen Änderungen im Obligationenrecht ist neben den Ausführungsbestimmungen auch noch eine Totalrevision der Handelsregisterverordnung nötig geworden. Die heutige Handelsregisterverordnung stammt aus dem Jahr 1937 und genügt den neuen Anforderungen nicht mehr. Darum verschieben sich das neue GmbH-Recht und das Revisionsgesetz solange, bis die Beratungen zum Handelsregister abgeschlossen sind.

Neben den vielen formellen Bestimmungen sind noch zwei praktische Neuerungen beim Handelsregister vorgesehen:
Sämtliche Eintragungen werden im Internet gratis abrufbar sein, wie dies schon einige Kantone kennen, und es wird die Möglichkeit geben, die Belege für die Eintragungen elektronisch einzureichen.